Liste der Unterauftragsverarbeiter – Octopussian
Letzte Aktualisierung: 28. April 2026
Gegenstand
Dieses Dokument listet die Unterauftragsverarbeiter auf, die Octopussian (SAS, RCS Paris 981 982 358) zur Erbringung seiner Dienste einsetzt, gemäß Artikel A.6 des DPA (Anhang A der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
Änderungen
Jede Änderung dieser Liste (Hinzufügung, Ersetzung oder Entfernung eines Unterauftragsverarbeiters) wird den Kontoinhabern per E-Mail oder In-App-Nachricht mit einer Frist von dreißig (30) Tagen mitgeteilt. Der Kunde hat innerhalb dieser Frist die Möglichkeit, begründete Einwände auf Basis der DSGVO-Konformität zu erheben, entsprechend den Bedingungen von Artikel A.6 der AGB.
Kann Octopussian einem berechtigten Einwand nicht abhelfen, hat der Kunde das Recht, den betreffenden Dienst ohne gegenseitige Entschädigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.
Unterauftragsverarbeiter
| Unterauftragsverarbeiter | Übertragene Leistung | Verarbeitungsstandort | Mechanismus bei Drittstaatenübermittlung |
|---|---|---|---|
| OVHcloud (OVH SAS, Frankreich) | Hosting der Anwendungsserver, Datenbanken, Backups und Objektspeicher (S3) | Europäische Union (Frankreich) | N/A |
| Stripe (Stripe Payments Europe Ltd, Irland; Stripe, Inc., USA) | Zahlungsabwicklung, Betrugsprävention, Starke Kundenauthentifizierung, Rechnungsstellung | Europäische Union mit ergänzenden Übermittlungen in die USA für Compliance- und Betrugspräventionszwecke | EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss (EU) 2023/1795) sowie ergänzend Standardvertragsklauseln Module 1 und 2 über das Data Transfers Addendum (stripe.com/legal/dta) |
| Mistral AI (Mistral AI SAS, Frankreich) | KI-Funktionen (Wissensdatenbanken, Zusammenfassungen, Umformulierungen) | Europäische Union | Standardvertragsklauseln, sofern ein Unterauftragsverarbeiter außerhalb der EU eingesetzt wird |
| Brevo (Sendinblue SAS, Frankreich) | Versand transaktionaler E-Mails | Europäische Union | Standardvertragsklauseln, sofern ein Unterauftragsverarbeiter außerhalb der EU eingesetzt wird |
| ipregistry (Elaunira SARL, Betreiberin des Dienstes ipregistry, Cagnes-sur-Mer, Frankreich) | IP-Geolokalisierung für Sicherheitszwecke | Europäische Union | Standardvertragsklauseln, sofern ein Unterauftragsverarbeiter außerhalb der EU eingesetzt wird |
| bunny.net (BunnyWay d.o.o., Slowenien) | Auslieferung statischer Inhalte (CDN) | Europäische Union | N/A |
| EmailListVerify (CyberPanda s.r.o., Slowakei) | Syntaktische Prüfung und Zustellbarkeitsprüfung von E-Mail-Adressen bei der Registrierung | Europäische Union | Standardvertragsklauseln, sofern ein Unterauftragsverarbeiter außerhalb der EU eingesetzt wird |
| Certigna (Dhimyotis SAS, Frankreich) | Qualifiziertes elektronisches Siegel für die elektronische Signatur (ausschließlich kryptografische Hashwerte) | Europäische Union | N/A |
| Alfasign (Alfatrust Certification S.A., Rumänien) | Qualifizierte elektronische Zeitstempelung für die elektronische Signatur (ausschließlich kryptografische Hashwerte) | Europäische Union | N/A |
| Stape (Stape Europe OÜ, Estland) | Serverseitiges Tracking (server-side tagging) zur Übermittlung von Analyse- und Werbedaten an Partnerplattformen (Google Analytics 4, Meta, LinkedIn) – ausschließlich für Besucher der öffentlichen Website, die Tracking-Cookies zugestimmt haben | Europäische Union | DPA von Stape Europe OÜ, das die eigenen Unterauftragsverarbeiter vertraglich regelt |
Hinweis zu Softwarekomponenten, die auf der Octopussian-Infrastruktur betrieben werden
Für bestimmte Funktionen (insbesondere Videokonferenzen) setzen die Dienste auf Softwarekomponenten von Drittanbietern, die ausschließlich auf der Octopussian-Infrastruktur innerhalb der Europäischen Union bereitgestellt und betrieben werden. Diese Softwarekomponenten haben keinen Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden; etwaige technische Kennungen, die mit den jeweiligen Herstellern ausgetauscht werden (Lizenznummern, opake Bezeichner), ermöglichen keine Identifizierung betroffener Personen. Diese Hersteller gelten daher nicht als Unterauftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO.